Allgemeine geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
IB Empire GmbH
1. Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Verhältnis zwischen der
IB Empire GmbH als Dienstleister (nachfolgend: „Anbieter" oder „IB Empire") und
ihrem Auftraggeber als Empfänger von Dienstleistungen (nachfolgend: „Kunde" oder
„Auftraggeber"; beide gemeinsam auch „Vertragspartner").
(2) Für alle Leistungen des Anbieters sind nachstehende Bedingungen maßgeblich –
vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarungen, welche zu ihrer
Geltung mindestens der Textform (§ 126b BGB) bedürfen.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten ausschlieĂźlich. AGB des Kunden finden keine
Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrĂĽcklich schriftlich vom Anbieter
anerkannt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die der
Anbieter mit dem Kunden ĂĽber die von ihm angebotenen Leistungen schlieĂźt. Sie
gelten auch fĂĽr alle zukĂĽnftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst
wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsinhalt
(1) Gegenstand dieser AGB sind Leistungen des Anbieters im Bereich des OnlineMarketings. Darunter werden Leistungen im Bereich des Social Media Advertising, des
Search-Engine-Advertising (SEA) und sonstige MarketingmaĂźnahmen (z.B. Webdesign,
Webanalyse, CRO) verstanden.
(2) MaĂźgeblich fĂĽr die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde ist das
Angebot nebst etwaiger Anlagen, einschlieĂźlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Vertragswerk gibt alle Abreden zwischen den
Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des
Anbieters vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mĂĽndliche
Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht
jeweils ausdrĂĽcklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform (§ 126b BGB) bzw. der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich
festgelegten Verfahrensweise.
3. Leistungen des Anbieters
(1) Allgemeines
(a) Zunächst erfolgt der Austausch zwischen dem Anbieter und dem Kunden im
Rahmen eines kostenfreien Qualifizierungsgespräches. In diesem evaluiert der
Anbieter, ob er den Kunden mit seinem Online-Marketing-Konzept unterstĂĽtzen kann.
(b) Ziel ist es, dass der Anbieter den Kunden bei der Werbung in den im Angebot
genannten Social-Media-Plattformen unterstĂĽtzt. Unter Social Media Advertising wird
die Werbung auf den Websites von Social-Media-Plattformen verstanden.
(c) HierfĂĽr stellt der Kunde dem Anbieter in seinem Social-Media-Account das zuvor
vereinbarte Werbebudget zur VerfĂĽgung. Die Abrechnung der Leistungen der SocialMedia-Plattformen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen SocialMedia-Plattform.
(d) Dem Kunden ist bewusst, dass der Anbieter selbst keinerlei Einfluss auf das
konkrete Angebot der unterschiedlichen Social-Media-Plattformen nehmen kann und
keinerlei technische, wirtschaftliche oder sonstige Gestaltungsmöglichkeiten hat, die
ĂĽber das Management der jeweiligen Accounts hinausgeht. Der Anbieter hat
insbesondere keinen Einfluss auf den technischen Ablauf und die sonstige
Funktionsweise der Mechanismen der Social-Media-Plattformen – wie eine
automatische Werbekontensperre durch den Einsatz von Software der Social-MediaPlattform.
(e) Die Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion,
etc.) zwischen den Parteien erfolgt ĂĽber Microsoft Teams. Der Anbieter unterstĂĽtzt den
Kunden bei der Einrichtung. Die Parteien vereinbaren, vertragsrelevante
Kommunikation vorrangig ĂĽber diesen Weg zu fĂĽhren.
(f) DarĂĽber hinaus stellt der Anbieter dem Kunden ein Kundenportal zur VerfĂĽgung.
Der Zugang erfolgt ĂĽber einen Login-Bereich auf der Website des Anbieters. Das
Kundenportal (z.B. Videos oder Coaching-Inhalte) dient dabei dem Zweck,
Informationen fĂĽr den Kunden ĂĽbersichtlich zur VerfĂĽgung zu stellen.
(2) Leistungen des Anbieters
(a) Dem Anbieter obliegen sämtliche im Angebot erwähnten Leistungen für die dort
spezifizierte Website(s) des Kunden, soweit das Angebot insofern angenommen
wurde.
(b) Der Anbieter unterstĂĽtzt den Kunden insbesondere beim Aufbau und der
Weiterentwicklung des online Verkaufsprozesses fĂĽr Kundenanfragen. HierfĂĽr fĂĽhrt der
Anbieter eine Marketinganalyse fĂĽr den Kunden durch, bei der die Probleme des IstZustandes und eine Vorstellung des Wunsch-Zustandes herausgearbeitet werden. Der
Anbieter unterstützt den Kunden sodann bei der gewählten Maßnahme (z.B. Erstellung
der Landingpage, Einrichtung des Facebook Formulars oder ähnlichen Tools) zur
Leadgenerierung mit E-Mail, Vorname und Telefonnummer. Zu diesen Zwecken kann
der Anbieter mittels seiner Software Kundentabellen in Microsoft Teams anbinden,
Pixel fĂĽr die Erfolgskontrolle installieren und einen intelligent gefĂĽhrten Frageprozess
zur Zielgruppensegmentierung aufbauen. Die Zielgruppe des Kunden wird
anschlieĂźend ĂĽber Anzeigen auf Social-Media Plattformen auf die Landingpage oder
das jeweilige Tool geleitet. Der Anbieter ĂĽbernimmt die Gestaltung und Aussteuerung
der - jeweils durch den Kunden freigegebenen - Anzeigen ĂĽber den entsprechenden
Account des Kunden. Nachdem die Eintragung der Kontaktdaten durch die Zielgruppe
erfolgt ist, erhält der Kunde eine Übersicht über diese Daten.
(c) Für den Zweck der Unterstützung gewährt der Kunde dem Anbieter einen
dauerhaften Zugriff auf den oder die Accounts des Kunden bei den jeweiligen SocialMedia-Plattformen.
(d) Der Anbieter unterstĂĽtzt den Kunden ausschlieĂźlich bei der Generierung von
Kontaktdaten. Der Kunde muss nach der Übermittlung der Kontaktdaten eigenständig
den weiteren Kontakt aufnehmen. Weder garantiert der Anbieter eine bestimmte
Anzahl von Kontaktadressen, noch unterstĂĽtzt er den Kunden bei der anschlieĂźenden
Terminvereinbarung mit der Zielgruppe.
(e) FĂĽr den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Kampagnen nicht wie
gewĂĽnscht bei den Social-Media-Plattformen dargestellt werden, wird der Anbieter
den Kunden bei Klärung und Abhilfe unterstützen. Der Anbieter darf Änderungen auch
selbst vornehmen.
(f) Zur UnterstĂĽtzung des Kunden bei seinen unter Ziffer 3 (3) (a) dieses Vertrages
geregelten Pflichten ist der Anbieter nicht verpflichtet. Sofern ausdrĂĽcklich vom
Kunden gewĂĽnscht, kann der Anbieter ihm hierbei beratend Hilfe leisten. Dies stellt
eine sonstige Leistung des Anbieters nach Ziffer 6 dieses Vertrages dar, die mit einem
Stundensatz in Höhe von 25,- EUR zu vergüten ist.
(g) Weitergehende Leistungspflichten bedĂĽrfen eines neuen Angebots und deren
Freigabe. Leistungen, die ohne Angebot angefordert und erbracht werden, sind nach
den vereinbarten Konditionen zu vergĂĽten. Im Zweifel gilt der vereinbarte
Stundensatz.
(3) Besondere Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde ist verpflichtet, ein Facebook-Konto mit Profilbild, Titelbild und
grundlegenden Informationen zu unterhalten. Zusätzlich muss der Kunde ein aktives
Werbe- und Unternehmenskonto bei Facebook fĂĽhren. Sofern diese Voraussetzungen
nicht vorliegen, obliegt es dem Kunden, das Konto entsprechend einzurichten oder
von Facebook freischalten zu lassen.
(b) Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden wird dieser den
Anbieter bei der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten und der
Gestaltung der Anzeigen bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende
Angaben zu der Zielgruppe der Anzeigen machen.
(c) DarĂĽber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die allgemeinen Nutzungsbedingungen
und Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform einzuhalten.
(d) Der Kunde darf Änderungen an den Einstellungen in den Accounts nur vornehmen,
wenn der Anbieter dies vorab in Textform genehmigt hat.
(4) Rechtliche Verantwortlichkeit fĂĽr Kampagnen
(a) Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen unter Nutzung der Zugangsdaten in
regelmäßigen Abständen (mindestens einmal monatlich) auf Richtigkeit der
Platzierung und Darstellung, Rechtmäßigkeit und die Funktionsfähigkeit von
Verlinkungen etc. ĂĽberprĂĽfen und dem Anbieter eventuelle Fehler unverzĂĽglich
mitteilen.
(b) Der Anbieter ist nicht fĂĽr die vorherige und laufende ĂśberprĂĽfung der
ausgewählten Anzeigentexte, Bilder und/oder Videos in Hinblick auf eine
Ăśbereinstimmung mit geltendem Recht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter
nicht fĂĽr eine zwischenzeitliche oder dauerhafte Sperrung des Accounts des Kunden
verantwortlich.
4. SEA-Leistungen
Für den Fall, dass SEA-Leistungen Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende
Regelungen:
(1) Allgemeines
(a) Ziel ist es, dass der Anbieter den Kunden bei der Suchmaschinen-Werbung ĂĽber die
Suchmaschine von Google ("Google") unterstĂĽtzt. Unter Suchmaschinen-Werbung
versteht man die Werbung auf den Websites von Internetsuchmaschinen, bei der
Werbeanzeigen in Abhängigkeit von den von dem Internet-Nutzer eingegebenen
Suchworten angezeigt werden. Die Buchung einzelner Keywords zum Zwecke der
Einblendung von Anzeigen wird im Folgenden als „Suchmaschinen-Kampagne"
bezeichnet.
(b) Die Abrechnung der Leistungen von Google erfolgt direkt zwischen dem Kunden
und dem Suchmaschinen-Anbieter. HierfĂĽr stellt der Kunde dem Anbieter das vorab
vereinbarte Budget in dem entsprechenden Account zur VerfĂĽgung.
(c) Dem Kunden ist bewusst, dass der Anbieter selbst keinerlei Einfluss auf das
konkrete Angebot von Google nehmen kann und keinerlei technische, wirtschaftliche
oder sonstige Gestaltungsmöglichkeiten hat, die über das Einbuchen von Keywords im
Rahmen der Betreuung der jeweiligen Accounts hinausgeht. Der Anbieter hat
insbesondere keinen Einfluss auf den technischen Ablauf und die sonstige
Funktionsweise der Mechanismen von Google.
(2) Leistungen des Anbieters
(a) Der Anbieter erstellt neue oder ĂĽberarbeitet und erweitert bestehende
Suchmaschinen-Kampagnen fĂĽr die im Angebot spezifizierten Website(s) des Kunden.
(b) Zu diesem Zweck wird der Account des Kunden bei Google in das Google Ads Client
Center des Anbieters eingebunden.
(c) Der Anbieter berät den Kunden bei der Definition von Zielsegmenten und
Themengebieten. Er unterstĂĽtzt den Kunden bei der Auswahl geeigneter Keywords
und wird auch selbst Keywords auswählen. Die vom Anbieter selbst gewählten
Keywords sind vom Kunden freizugeben.
(d) FĂĽr den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Keyword-Kampagnen nicht
wie gewĂĽnscht bei Google dargestellt werden, wird der Anbieter den Kunden bei
Klärung und Abhilfe unterstützen. Der Anbieter darf Änderungen auch selbst
vornehmen.
(3) Besondere Pflichten des Kunden
(a) Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden wird dieser den
Anbieter bei der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten, der Auswahl der
Keywords und der Gestaltung der Anzeigen bestmöglich unterstützen und
insbesondere umfassende Angaben zu der Zielgruppe der Anzeigen machen und
gegebenenfalls Vorschläge für Keywords liefern.
(b) Der Kunde darf Änderungen an den Einstellungen in den Accounts nur vornehmen,
wenn der Anbieter dies vorab in Textform genehmigt hat.
(4) Rechtliche Verantwortlichkeit fĂĽr Kampagnen
(a) Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen unter Nutzung der Zugangsdaten in
regelmäßigen Abständen (mindestens einmal monatlich) auf Richtigkeit der
Platzierung und Darstellung, Rechtmäßigkeit und die Funktionsfähigkeit von
Verlinkungen etc. ĂĽberprĂĽfen und dem Anbieter eventuelle Fehler unverzĂĽglich
mitteilen.
(b) Der Anbieter ist nicht fĂĽr die vorherige und laufende ĂśberprĂĽfung der
ausgewählten Keywords und Anzeigentexte in Hinblick auf eine Übereinstimmung mit
geltendem Recht verantwortlich.
5. Data (Web-Analyse & CRO)
FĂĽr den Fall, dass Webanalyse- und/oder Conversion-Rate-Optimierungs (CRO) -
Leistungen Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
(1) Allgemeines
(a) Ziel ist es, Informationen ĂĽber das Verhalten von Besuchern zu erfassen,
auszuwerten und als Kennzahlen (sogenannte KPIs) zu berechnen. Im Falle der
Conversion-Rate-Optimierung ist ein zusätzliches Ziel die Entwicklung von
Maßnahmen zur Steigerung von Conversions bzw. zur Erhöhung der sogenannten
Konversionsrate.
(b) Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Konversionsrate von einer Vielzahl von
Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht
bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen – auch eine drastische Verschlechterung
– können nicht ausgeschlossen werden.
(2) Beratung fĂĽr MaĂźnahmen der Webanalyse und Conversion-RateOptimierung
(a) Der Anbieter wird den Kunden im Hinblick auf Webanalyse-Tools (z. B. Facebook
Pixel fĂĽr Conversion-Tracking und Re-Marketing, Google Analytics, Google Tag
Manager, Google Data Studio) beraten.
(b) Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch, in
Kundengesprächen (Workshops), in Online-Videokursen oder über das Kundenportal
(c) Soweit nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde fĂĽr die
Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte
Modifikation des Quelltexts der Internet-Seiten, selbst verantwortlich.
(d) Für den Fall von Veränderungen eines relevanten Parameters wird der Anbieter den
Kunden kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten und Möglichkeiten der Abhilfe
vorschlagen und in Abstimmung mit dem Kunden umsetzen.
(3) Sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn von Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach
Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte
Version online gestellt wird. DarĂĽber hinaus wird der Kunde auch seine ĂĽbrigen Daten,
insbesondere seine Benutzerdaten bei verschiedenen Websites in regelmäßigen
Abständen, mindestens täglich, sichern.
6. Sonstige Leistungen
(1) Soweit sonstige Dienstleistungsaufträge, etwa Programmierleistungen (z.B. für
Websites), zusätzliche Anpassungen, Webinare und Online-Kurse, Workshops,
Schulungen, Vermittlung von Drittanbietern oder sonstige Beratungsleistungen,
vereinbart werden, schuldet der Anbieter das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten
Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der den Anbieter zu erbringenden
Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden zusätzliche
Leistungen in Abhängigkeit vom tatsächlich angefallenen Aufwand vergütet.
6a. Abgrenzung zum Fernunterrichtsschutzgesetz
(FernUSG)
(1) Das Angebot stellt keinen Fernunterricht nach § 1 FernUSG dar.
(2) Es handelt sich bei den angebotenen Leistungen nicht um eine Ausbildung oder
eine berufsqualifizierende MaĂźnahme.
(3) Alle Inhalte, insbesondere die im Kundenportal zur VerfĂĽgung gestellten Videos und
Materialien, dienen der Inspiration und unternehmerischen Selbstanwendung. Eine
Lernzielkontrolle durch den Anbieter findet nicht statt.
(4) Die Teilnahme an optionalen Angeboten wie Gruppencalls oder 1:1-Support ist
freiwillig und stellt keine Voraussetzung zur Nutzung der Kernleistungen dar.
(5) Es erfolgt keine Ausstellung eines Zertifikats oder einer Teilnahmebescheinigung
mit berufsqualifizierendem Anspruch.
(6) Die Inhalte können vom Kunden jederzeit flexibel und ohne Einhaltung eines festen
didaktischen Aufbaus genutzt werden.
7. Allgemeine Pflichten des Anbieters
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter lediglich beratend und nur
nach Terminvereinbarung tätig, wobei die Beratung nach Ermessen des Anbieters per
E-Mail, telefonisch, in Kundengesprächen oder in anderen angemessenen Formen
stattfindet.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ausgewählte Texte, Bilder, Videos oder Keywords
fĂĽr die Optimierung und/oder die Anzeigenschaltung und/oder die Anpassung der
Website auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu ĂĽberprĂĽfen
und/oder den Kunden auf eine Unvereinbarkeit der Keywords oder Anzeigentexte mit
rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die fĂĽr die Erbringung der vereinbarten Leistungen
erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen, insbesondere dem
Anbieter die angeforderten Informationen zu erteilen und Unterlagen zur VerfĂĽgung zu
stellen. Die Bereitstellung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen und
Unterlagen geht zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für eine verzögerte Vornahme von
Mitwirkungshandlungen durch den Kunden.
(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Leistungserbringung, insbesondere der
Entwicklung von Kampagnen und der Auswahl der Keywords bestmöglich
unterstĂĽtzen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der jeweiligen
Maßnahmen und möglichen Keywords liefern.
(3) Der Kunde wird einen Ansprechpartner fĂĽr den Anbieter benennen, der berechtigt
und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden
Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter zu kommunizieren. Der Anbieter ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, Informationen anderer Personen auf Kundenseite
zu berĂĽcksichtigen. Der Ansprechpartner ist dem Anbieter bei Vertragsschluss in
Textform mitzuteilten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einen anderen
Ansprechpartner zu benennen. Dies ist dem Anbieter im Voraus in Textform
mitzuteilen.
(4) Sofern dem Kunden bei einzelnen Marketing-Kampagnen Fehler bekannt werden
(etwa bei der Platzierung, Darstellung oder Verlinkung), ist er verpflichtet, den
Anbieter unverzĂĽglich darĂĽber zu informieren und bei der Beseitigung etwaiger Fehler
und der Kommunikation mit Dritten nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle
fĂĽr die Behebung eventueller Fehler notwendigen Daten und Informationen zur
VerfĂĽgung zu stellen.
(5) Der Kunde wird dem Anbieter ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen
Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich remote access) gewähren sowie
Informationen, Mitarbeiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, soweit dies zur
Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich ist. Der Kunde wird dafĂĽr sorgen,
dass alle zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen insoweit
erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung der vorgenannten
Ressourcen vorliegen. Werden die vorstehend genannten Lizenzen und/oder
Genehmigungen vom Kunden nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Anbieter insoweit
von seinen Verpflichtungen befreit, als diese von der NichterfĂĽllung berĂĽhrt werden.
(6) Der Kunde ist fĂĽr die der Relevanz der jeweiligen Daten angemessene, laufende
Sicherung seiner Daten verantwortlich.
9. Allgemeine VergĂĽtungsregelungen
(1) MaĂźgeblich fĂĽr die VergĂĽtung bzw. deren Berechnungsweise sind die im Angebot
gemachten Angaben. Im Ăśbrigen gelten die Regelungen dieser AGB.
(2) FĂĽr die initiale Beratung und die Einrichtung des gesamten digitalen Prozesses wird
eine einmalige Pauschalvergütung in Höhe des im Angebot genannten Betrages fällig.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen aufgrund des im Angebot vereinbarten
Pauschalpreises für die hiernach vereinbarte Laufzeit. Der Kunde erhält die
Möglichkeit, die Zahlungen über die gesamte Laufzeit in gleichbleibenden
monatlichen Raten zu zahlen. Der Anbieter stellt dem Kunden zu Beginn der
Vertragslaufzeit die vereinbarten Pauschalpreise in Rechnung und weist hierbei die
vereinbarten Monatsraten aus. Eine ereignisabhängige Vergütung wird monatlich für
den Vormonat in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit zur Zahlung der vereinbarten
VergĂĽtung ergibt sich aus den in der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bzw. den
vereinbarten Monatsraten. Ist eine Zahlungsfrist nicht angegeben, ist der Betrag ohne
Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Monatsraten sind zum
3. eines jeden Monats fällig.
(4) Soweit die VergĂĽtung nicht gezahlt wird, ist der Anbieter nicht verpflichtet, mit der
Leistungserbringung zu beginnen oder diese fortzusetzen.
(5) Nach Annahme des Angebots (Vertragsschluss) wird innerhalb von 14
Kalendertagen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Angebotspreises in Rechnung
gestellt.
(6) In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Datum der
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, wenn keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Zahlungsaufforderungen sind bei Erhalt ohne Abzug oder Einbehalte fällig.
MaĂźgebend fĂĽr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Die
Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert
vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann der Anbieter die
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
verlangen. Der Anbieter kann im Falle des Zahlungsverzuges die weitere AusfĂĽhrung
laufender Aufträge bis zur vollständigen Zahlung einstellen. Leistet der Kunde
vereinbarte Ratenzahlungen nicht fristgerecht und auch nicht nach zweimaliger
Mahnung, wird der vereinbarte Gesamtbetrag fällig.
(7) Soweit nicht explizit etwas Anderes vereinbart wird, erbringt der Anbieter die
eigenen Leistungen am Firmensitz.
(8) Zusätzliche bei dem Anbieter entstehende Kosten für Leistungen Dritter, die der
Kunde zuvor genehmigt hat, werden gesondert ohne Aufschlag in Rechnung gestellt
und von dem Kunden unverzĂĽglich ausgeglichen.
(9) Sämtliche Preise sind in Euro netto und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu verstehen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung
geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des
Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den
jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. Externe Gebühren und
sonstige Abgaben trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn diese nacherhoben
werden.
(10) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn dies
geschieht, um gestiegene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Das Recht zur
Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen der Anbieter zur
Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige
Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.
(11) Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurĂĽckbehalten, wenn seine
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder von dem Anbieter
durch schriftliche Erklärung ausdrücklich anerkannt wurden.
10. Ereignisabhängiges Vergütungsmodell für
zusätzliche Support-Leistungen
(1) Soweit die nachfolgenden Regelungen fĂĽr den Support des Anbieters von den
Allgemeinen VergĂĽtungsregelungen nach Ziffer 9 abweichen, gelten die nachfolgenden
VergĂĽtungsregelungen vorrangig.
(2) Der Anbieter erhält für seine zusätzlichen Dienstleistungen eine im Angebot
spezifizierte VergĂĽtung. Die einzelnen durch den Anbieter erbrachten Leistungen
werden in einer Zeiterfassung festgehalten. Der Anbieter rechnet seine zusätzlichen
Dienstleistungen nach Zeiteinheiten zu je 15 Minuten ab.
(3) Sämtliche Beträge sind zahlbar ohne Abzug (Skonto) und zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
11. Abnahme von Werkleistungen
Soweit der Anbieter ausnahmsweise die zusätzliche Erbringung von Werkleistungen
schuldet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zur Abnahme:
(1) In Bezug auf geschuldete Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die vom
Anbieter erbrachten Leistungen abzunehmen, wenn der Anbieter dem Kunden die
Fertigstellung der Leistung mitgeteilt und die Leistungen zur VerfĂĽgung gestellt hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme zu erklären, wenn keine die Abnahme
hindernden Mängel vorliegen. Wegen geringfügigen Mängeln kann die Abnahme nicht
verweigert werden.
(3) Eine Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Anzeige der Fertigstellung und
Ăśberlassung des Leistungsgegenstands zu erfolgen.
(4) Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten,
zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme
gleich.
(5) Wird die Abnahme berechtigt verweigert, beginnt nach erneuter Anzeige der
Fertigstellung die zuvor genannte Abnahmefrist erneut.
(6) Der Anbieter behält es sich vor, dem Kunden Teillieferungen und -leistungen für
eine Teilabnahme vorzulegen, sofern die Teilabnahme der Natur der Teilleistung nach
möglich ist.
12. Gewährleistung
(1) Der Anbieter wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die
Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des
Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung
der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw.
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden
Umstände verjähren.
(2) Der Anbieter bemĂĽht sich darum, seine MaĂźnahmen konform zu den Richtlinien
der jeweiligen Plattform zu ergreifen. Die Parteien sind sich jedoch darĂĽber bewusst,
dass einzelne vereinbarte Online-Marketing MaĂźnahmen gegen die Richtlinien
einzelner Suchmaschinen und/oder Social-Media-Plattformen verstoßen können und
dass dies keine mangelhafte Leistung seitens des Anbieters darstellt. Dies gilt
insbesondere, wenn der Kunde bestimmte MaĂźnahmen des Anbieters in Kenntnis der
Richtlinien explizit freigegeben hat.
(3) Soweit der Anbieter ausnahmsweise Werkleistungen schuldet, gewährleistet der
Anbieter, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfĂĽllt sind und dem
vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme. Diese
Gewährleistungsfrist gilt jedoch weder für Schadensersatzansprüche in Folge der
Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit noch fĂĽr AnsprĂĽche aus vom Anbieter
übernommenen Garantien oder für Fälle, in denen auf Seiten des Anbieters Vorsatz
oder arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt.
(5) Entdeckt der Kunde nach Abnahme Mängel, die bei Abnahme vorhanden, aber
nicht offensichtlich waren, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzĂĽglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung mitzuteilen. Die
Mängelanzeige ist schriftlich einzureichen und mit einer qualifizierten
Fehlerbeschreibung zu versehen, die dem Anbieter eine Nachvollziehbarkeit des
gerügten Mangels ermöglicht. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig und
ordnungsgemäß, gilt der Leistungsgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als
genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit
ausgeschlossen.
(6) Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden,
beseitigt der Anbieter auf eigene Kosten. Ergibt eine ĂśberprĂĽfung, dass ein Mangel
nicht vorliegt, so kann der Anbieter verlangen, dass die aufgewendete Zeit
entsprechend vereinbarter Sätze vergütet wird, sofern der Kunde bei Anwendung der
angemessenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein Mangel der Leistung des
Anbieters vorliegt.
(7) Soweit es möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels dem Kunden
zumutbar ist, ist der Anbieter berechtigt, bis zur endgĂĽltigen Behebung eine
Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitzustellen.
(8) Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der
Fehler bzw. die Störung nicht auf die von ihm oder von Dritten vorgenommenen
Änderungen zurückzuführen ist.
(9) Werden erhebliche Mängel vom Anbieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist
ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben, aber durch eine
zumutbare Zwischenlösung aufgefangen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter
eine weitere angemessene Nachfrist zu setzen. Umstände aus der Sphäre des Kunden,
die die Mängelbehebung verhindern, behindern oder verzögern, gehen bei alledem zu
Lasten des Kunden. Gelingt es dem Anbieter innerhalb der Nachfrist nicht, den Mangel
zu beheben kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung
eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Mängeln sind sowohl
Schadensersatz als auch RĂĽcktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
13. Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten
Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften
Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Anbieter auch bei leichter
Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung
auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Liegt kein Fall des
Abs. 1 vor, ist die Haftung in diesem Fall beschränkt auf solche Schäden, mit deren
Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der
vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet
werden muss. Die Haftung ist pro Schadensfall auf einem Betrag von EUR 300.000
(dreihunderttausend Euro) begrenzt. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl des
Anbieters als auch seiner ErfĂĽllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
(4) Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer
Störungen oder Leistungsstörungen der Suchmaschinen-Anbieter oder anderer Dritter
entstehen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch ihm
zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programmund Datensicherung hätte verhindern können.
14. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten,
Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit
Blick auf die fĂĽr ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht
eingeräumt.
(2) Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen.
Ebenso wenig erhält der Kunde das Recht, Dritten einfache Nutzungsrechte
einzuräumen oder Dritten die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gestatten. Nicht
als Dritte gelten dabei jedoch Gesellschaften an denen eine Beteiligung des Kunden
von mehr als 50 % besteht (verbundene Unternehmen).
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung,
dass die vereinbarte Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. Der
Anbieter wird die Nutzung der Leistungen jedoch im vertragsgemäßen Umfang dulden,
solange noch kein Zahlungsverzug eingetreten ist.
(4) An urheberrechtsfähigen Werken (z.B. Entwürfe, Konzepte, Exposés), die vom
Auftraggeber abgelehnt wurden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine
Nutzungsrechte ein.
15. Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde steht dafĂĽr ein, dass die dem Anbieter zur VerfĂĽgung gestellten
Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind,
welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.
(2) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungsgegenstände (insbes.
Wettbewerbs-, und Kennzeichenrecht) wird vom Anbieter nur geschuldet, wenn dies
ausdrücklich beauftragt wurde. Ist dies der Fall, trägt der Kunde die hierdurch
entstehenden GebĂĽhren und Kosten des Anbieters und Dritter (Rechtsanwalt,
Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart
wird. Ebenso wenig ist der Anbieter verpflichtet, etwaige in den
Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen
Sachaussagen ĂĽber Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu
ĂĽberprĂĽfen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, seine Leistungen zum
Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
(3) Der Kunde wird den Anbieter von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen
wegen der durch den Anbieter erbrachten Leistungen und jeden etwaigen
Verfahrensfortgang unverzĂĽglich in Textform berichten und mit dem Anbieter
abstimmen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren werden soll.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter und dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragten fĂĽr den Fall
der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen
und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords oder die
Gestaltung der Anzeige und/oder auf Grund der verlinkten Zielseiten und deren
Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und
verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die der Anbieter durch die Inanspruchnahme
Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere
die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem
Anbieter entstehen sollten.
16. Termine und Fristen
(1) Konkrete Termine bzw. Fristen fĂĽr die Erbringung von Leistungen des Anbieters
gelten nur dann als fix vereinbart, wenn sie ausdrĂĽcklich als feste Termine bzw. Fristen
schriftlich vereinbart wurden.
(2) Mit von dem Kunden nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder
Umstellungen der AusfĂĽhrung verlieren auch fest vereinbarte Termine bzw. Fristen die
Verbindlichkeit. Gleiches gilt fĂĽr vom Anbieter nicht zu vertretende Behinderungen,
insbesondere fĂĽr die nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch
den Kunden.
17. Höhere Gewalt
(1) Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Streik,
Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, rechtmäßige Aussperrungen, Revolution,
Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Ausschreitungen, Embargo,
Regierungsanordnungen, behördliche Anordnungen, Feuer, Orkan oder andere
Unwetter im AusmaĂź einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise
Erdbeben und Erdrutsch usw. verlängern sich die etwaig vereinbarte Liefer- und
Leistungsfristen nach Ziffer 19 Absatz 1 dieser Bedingungen um die Dauer der
Behinderung. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste,
vernĂĽnftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der
betrieblichen Sphäre des Auftraggebers noch der persönlichen Sphäre des
Auftragnehmers zuzuordnen ist. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten unter
anderem auch Pandemien oder Epidemien wie die Corona-Pandemie, soweit diese
direkt oder indirekt durch behördliche Anordnungen zu Liefer- und
Leistungsverzögerungen führen.
(2) Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder
unzumutbar, so ruhen die entsprechenden wechselseitigen Verpflichtungen. Sofern
die Liefer-/Leistungsverzögerung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde
berechtigt, entsprechende Lieferungen oder Leistungen zurĂĽckzuweisen und unter
Einhaltung einer Frist von 2 Wochen vom Vertrag zurĂĽckzutreten.
18. Laufzeit und KĂĽndigung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die
ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern dieser nicht gemäß Abs. 3 gekündigt wurde.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor
Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(4) Davon unberĂĽhrt bleibt das Recht zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund zur KĂĽndigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und
unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder
bis zum Ablauf der KĂĽndigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen KĂĽndigung ist
grundsätzlich eine schriftliche Mitteilung erforderlich, es sei denn, das
Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des
Vertrages gerechtfertigt erscheint. FĂĽr den Anbieter liegt ein wichtiger Grund, der zur
KĂĽndigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, insbesondere dann vor, wenn
• der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht
nachkommt;
• der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrages, der
das Entgelt fĂĽr zwei Monate erreicht, in Verzug ist;
• der Kunde selbst Änderungen an vom Anbieter verwalteten Ad-Accounts vornimmt,
ohne dass der Anbieter vorab in Textform zugestimmt hat;
• der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird oder
• der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesen
Vertragsbestimmungen verletzt.
(5) Ein wichtiger Grund, der zur KĂĽndigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt,
liegt für den Kunden insbesondere dann nicht vor, wenn er sein Geschäft wegen
geltender rechtlicher Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie nicht fĂĽr den
Publikumsverkehr öffnen darf.
19. Datenschutz
Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann es dazu
kommen, dass der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder von
Dritten erhält. Aus diesem Grund schließen der Kunde und IB Empire eine
Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art.
28 DSGVO („Auftragsverarbeitungsbedingungen"). Der Kunde ist im Hinblick auf
personenbezogene Daten Verantwortlicher und garantiert, dass die gesetzlichen
Vorgaben zum Datenschutzrecht eingehalten werden.
20. Anerkennung der Urheberschaft / Referenzen
Der Anbieter darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als
Referenzauftraggeber nennen. Der Anbieter darf ferner die erbrachten Leistungen zu
Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn,
der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
21. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle geschäftsinternen
Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der DurchfĂĽhrung des
Auftrages von der Gegenseite erhalten, streng vertraulich zu behandeln und Dritten
nicht zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die
Beendigung des Vertrages hinaus.
22. Sonstiges
Sofern nichts anderes ausdrĂĽcklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter
gestattet, während der Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus Aufträge von
Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt
auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe
bzw. Buchung von Anzeigen/Keywords unterschiedlicher Auftraggeber.
23. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen im Ăśbrigen nicht berĂĽhrt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand fĂĽr alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist – soweit
gesetzlich zulässig - der Sitz des Anbieters im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB und die vereinbarte Vergütung jederzeit
anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Sollte der
Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, dies dem
Anbieter bis zum Ablauf von sechs Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung
mitzuteilen. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht
und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen. Der Anbieter hat in
diesem Fall ein SonderkĂĽndigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen
dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in
Kraft.
Version 1.4 (Januar 2024)
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